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Kommentar: Erhöhung der Mindestlöhne im Gastgewerbe

Nach intensiven Verhandlungen konnte Syna zusammen mit den weiteren Sozialpartnern einen Abschluss bei den Lohnverhandlungen der Mindestlöhne im Gastgewerbe erreichen.  

Die Forderung von Syna war klar: Die Mindestlöhne müssen sich angesichts der weiterhin sehr stabilen Wirtschaftslage der Branche nach oben bewegen. Darüber hinaus müssen sie auch dieses Jahr dringend an die Teuerung angepasst werden.

Die ab 1.1.2019 geltenden Mindestlöhne beinhalten auf allen Stufen den Teuerungsausgleich plus eine Reallohnerhöhung. Das Gastgewerbe sieht sich wie viele anderen Branchen vor die Herausforderung des Fachkräftemangels gestellt. Das etwas stärkere Anheben der Mindestlöhne für gelerntes Personal ist ein Zeichen dafür, dass sich eine Ausbildung im Gastgewerbe lohnen soll. Syna setzte sich jedoch vehement dafür ein, dass alle Angestellten und somit auch Angestellte ohne Ausbildung vom wirtschaftlichen Aufschwung der Branche profitieren müssen.  

Für Syna steht auch fest, dass die Weiterbildung im Gastgewerbe noch breiter ausgebaut werden muss: Arbeitnehmende müssen sich auch ohne das Einverständnis des Arbeitgebers weiterbilden können. Nur so haben sie eine reelle Chance sich beruflich und finanziell weiterzuentwickeln.  

Die neuen Mindestlöhne treten ab 1.1.2019, spätestens aber ab Beginn Sommersaison 2019 in Kraft.


Weitere Informationen:

Claudia Stöckli, Zentralsekretärin Gastgewerbe

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