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Kompetenz-Center Vollzug

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) beinhaltet Angaben zum Lohn, zur Arbeitszeit, Ferien und freien Tagen. Was viele nicht wissen: Ein fast ebenso grosser Teil des Vertrages dreht sich allein um dessen Umsetzung, den so genannten Vollzug. In diesem Teil ist geregelt, wie die Einhaltung des GAV kontrolliert werden soll. 

Mit diesem Vollzug beschäftigt sich Danilo Ronzani seit nunmehr fast 30 Jahren. So lange ist er bei Syna und schaut den Firmen auf die Finger. In dieser Zeit habe sich viel verändert, sagt Ronzani: «Früher gingen wir in einen Betrieb, haben vielleicht vorher angerufen, liessen uns einiges zeigen und haben zusammen diskutiert. Das war dann die Kontrolle». Heute sei alles durchorganisiert und viel professioneller. 

Gebündelte Kompetenz

«Man muss sehr strukturiert sein für diesen Job» bestätigt Ronzani, der das neu eröffnete Kompetenz-Center Vollzug bei Syna leitet. Vorher haben alle Regionen sich allein um den Vollzug gekümmert. Mit dem neuen Kompetenz-Center wurde dies innerhalb von Syna neu strukturiert. Es ist kein Center im Sinne eines Standorts, die Mitarbeitenden sind weiterhin in der ganzen Schweiz verteilt. Aber die neue Struktur ermöglicht eine engere und spezifischere Zusammenarbeit: «So haben wir einen besseren Gesamtüberblick und können die Paritätischen Kommissionen noch kompetenter beraten». Die paritätischen Kommissionen sind die Auftraggeber des Kompetenz-Centers und für den Vertragsvollzug in den entsprechenden GAV zuständig.

Vom GAV zu dessen Vollzug
Aber der Reihe nach: An allem Anfang steht immer ein GAV. Dieser wird von den Sozialpartnern, also Gewerkschaften und Arbeitgebendenverbänden, gemeinsam verhandelt. Dieser GAV regelt die Arbeitsbedingungen, von der Arbeitszeit über den Lohn bis hin zu den Ferien. Ein GAV kann für die ganze Schweiz oder nur gewisse Regionen oder Kantone gelten, oder aber auch nur für einen Teil der Angestellten (zum Beispiel werden teilweise Lernende oder administratives Personal ausgeschlossen). Zudem zählt der GAV nur für jene Betriebe, die Mitglied im Arbeitgeberverband sind. Es sei denn, ein GAV wird allgemeinverbindlich erklärt: «dann gilt er für alle Betriebe und Angestellten in einer Branche» erklärt Ronzani und ergänzt: «das ist eigentlich immer unser Ziel».

Und schliesslich regelt ein Teil des GAV auch immer dessen Vollzug. In diesem Abschnitt steht, ob es eine paritätische Kommission gibt. Diese besteht zu gleichen Teilen aus Vertretenden der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. Sie entscheidet, wann und wo eine Kontrolle durchgeführt werden soll. Meist sind das routinemässige Lohnbuchkontrollen. Manchmal aber auch auf Verdacht hin. 

Sinnvolle Kontrollen
Die Paritätische Kommission beauftragt dann die Geschäftsstelle, diese Kontrolle zu veranlassen. «Und hier kommen wir ins Spiel» erläutert Ronzani. «Das Kompetent-Center Vollzug von Syna leitet mehrere solcher Geschäftsstellen». Die Kontrollen werden in der Regel nicht selbst durchgeführt, doch die gesamte Kommunikation mit den Betrieben wird findet über die Geschäftsstelle statt. Das brauche viel Fingerspitzengefühl. Im Idealfall stimmt der Arbeitgeber der Kontrolle zu, dann läuft es am einfachsten ab. Wehren sich Arbeitgebende, wirds kniffliger. Doch dagegen wehren können sie sich nicht: «wir können jede Kontrolle durchsetzen. Wenn es sein muss auch auf juristischem Weg».

Die Kontrollen durchzusetzen, hat seinen guten Grund: «es wird enorm viel getrickst» beteuert Ronzani. Laut seiner Erfahrung seien rund 1/3 der Verstösse missbräuchlich. Etwa gleich viele Kontrollen finden keine Verstösse. Und der letzte Drittel ist auf Fehler zurückzuführen, die auf Unwissenheit beruhen. Besonders bei der Arbeitszeit gäbe es oft Unstimmigkeiten. «Es ist deshalb wichtig, jeden Monat die Arbeitszeitenliste zu kontrollieren. Und bei Unstimmigkeiten notfalls Syna einzuschalten». 

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