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Meine Daten – mein Schutz?

Unsere Privatsphäre geniesst besonderen Schutz. Das gilt auch am Arbeitsplatz. Dort werden immer öfter und einfacher riesige Mengen an Daten über uns gesammelt. Was das für uns heissen kann, zeigt ein Blick in die Praxis.

Welche Daten darf mein Arbeitgeber von mir erfassen? Was passiert zum Beispiel mit meinen E-Mails, wenn mein Arbeitsverhältnis beendet ist? Solche und ähnliche Fragen bringt die Digitalisierung auch mit sich.
Denn nicht nur Datenkraken wie Facebook und Google wissen alles über uns. Auch bei der Arbeit hinterlassen wir einen immer grösseren «Datenschatten». Jede unserer Aktivitäten an Computern und Handys, jede Nutzung von Software hinterlässt Spuren. Jeder unserer Tastaturanschläge kann gespeichert werden.

Big Brother 

Das grösste Problem stellt sich bei der Überwachung der Angestellten während der Arbeit, zum Beispiel mit Kameras oder Software. Zwar verbietet das Arbeitsgesetz grundsätzlich den Einsatz von Überwachungs- und Kontrollsystemen, die mein persönliches Verhalten am Arbeitsplatz überwachen – also etwa wie lange ich mit wem telefoniere oder spreche, wann ich Pause mache oder was ich dort esse.
Es darf aber in bestimmten Fällen kontrolliert werden, wie sicher ich arbeite oder welche Leistung ich erbringe. Eine scharfe Abgrenzung ist allerdings in vielen Fällen nur schwer oder gar nicht möglich.
Für Syna ist deshalb klar: Leistungsüberwachungen geben immer auch Aufschlüsse über das Verhalten, daher ist darauf zu verzichten.

Information ist zwingend 

In jedem Fall sind Überwachungen nur zulässig, wenn es dazu ein übergeordnetes Interesse wie die Sicherheit des Personals gibt und wenn sie verhältnismässig sind. Und vor allem müssen Mitarbeitende informiert werden, ob und wie sie überwacht werden: Ein deutscher Detailhändler etwa überprüfte mittels versteckter Kameras die Häufigkeit von Toilettengängen. Das kostete ihn Bussen von rund 1,5 Millionen Euro.
Das Bundesgericht wiederum hob eine fristlose Entlassung auf, obwohl mit einer Spionage-Software nachgewiesen wurde, dass ein Angestellter 70% seiner Zeit am Computer für ausserdienstliche Zwecke benutzte. Die Überwachung war unangekündigt und ohne konkreten Verdacht erfolgt, die erhobenen Beweise daher illegal und nicht verwertbar.

Unser (unsichtbares) Profil 

Ein noch grösseres Problem für den Schutz der Privatsphäre stellt das sogenannte «Profiling» dar. Dabei werden personenbezogene Daten – angefallen durch die digitalisierte Arbeit, auch wenn nicht spezifisch überwacht wird – automatisch verarbeitet. Arbeitgeber können so entstandene Profile ihrer Angestellten als Entscheidungsgrundlage nutzen.
Ein Beispiel: Über Monate hinweg sammelt ein internes System Leistungsdaten von Mitarbeitenden. Es erstellt ein Profil und wertet es zum Termin des nächsten Feedback-Gesprächs aus – und entscheidet selbstständig, ob eine Lohnerhöhung gewährt wird oder nicht. Zukunftsmusik, aber möglich!

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