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Knapp ein Monat ist vergangen: Das Bundesgericht will die geltende Rechtspraxis nicht ändern. Mit dem Entscheid von Anfang März haben Geringverdiener mit stark reduzierter Leistungsfähigkeit weiter schlechte Chancen auf eine IV-Rente. Leander Zemp, Rechtsanwalt und juristischer Mitarbeiter von Syna, ordnet ein.

Das Referendumsbündnis hat heute über 150'000 Unterschriften gegen AHV 21 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Eine massive Mobilisierung im ganzen Land machte es möglich, noch vor Fristablauf dreimal mehr Unterschriften als nötig zu sammeln. Damit setzt das breite Bündnis ein starkes Zeichen gegen eine Abbauvorlage, die auf dem Rücken der Frauen rund 10 Milliarden einsparen will. Und dies, obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund einen Drittel beträgt. Eine weitere Verschlechterung ihrer Rentensituation ist deshalb nicht akzeptabel.

Heute und gestern hat der Nationalrat erstmals die Reform der zweiten Säule (BVG 21) beraten. Statt den ausgewogenen Sozialpartnerkompromiss zu übernehmen, schmettert er diesen ab und übergibt dem Ständerat einen Scherbenhaufen. Eine faire und sozial verträgliche Reform der zweiten Säule rückt so in weite Ferne. Syna und ihr Dachverband Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, kritisieren die heutigen Entscheide des Nationalrats aufs Schärfste. 

Heute haben die drei nationalen Dachverbände der Arbeitgeber Economiesuisse, Arbeitsgeberverband und Gewerbeverband an einer gemeinsamen Medienkonferenz ihre wirtschaftspolitische Agenda vorgestellt. Sie ist in ihrer Widersprüchlichkeit kaum zu überbieten. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, wird sich als nationaler Sozialpartner mit aller Kraft gegen die Liberalisierung des Arbeitsrechts, gegen Rentenabbau und für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Privatleben einsetzen.

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