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BVG: Eine Reform zu der wir JA sagen können

Im Auftrag des Bundesrats haben die Sozialpartner eine Reform für die berufliche Vorsorge verhandelt, die für beide – Arbeitnehmende und Arbeitgebende – gangbar ist. Nun entscheidet das Parlament über den Kompromiss.

 Für die Syna-Mitglieder hat unser Dachverband Travail.Suisse an der Reform mitgearbeitet. Und wir sind überzeugt: Die Lösung sichert den Arbeitnehmenden die Renten zu einem akzeptablen Preis. Für Anpassungen besteht aber kein Spielraum.

Im Auftrag des Bundesrats 

Es ist ein ungewöhnlicher Auftrag, den die Sozialpartner 2018 vom Bundesrat erhalten: Sie sollen einen Kompromissvorschlag für die Reform der beruflichen Vorsorge erarbeiten. Eine Reform ist notwendig, weil die Finanzmärkte immer weniger Ertrag hergeben und die Menschen gleichzeitig immer älter werden. Zudem scheiterte in den letzten 15 Jahren jede Reform der Altersvorsorge in der Volksabstimmung.

Natürlich ist es kein Zufall, dass die Sozialpartner diesen Auftrag gefasst haben. Schliesslich ist die berufliche Vorsorge eines der besten Beispiele einer gelebten Sozialpartnerschaft: In jeder Pensionskasse bestehen die Stiftungsräte zur Hälfte aus Vertretern von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden.

Ein ausgewogener Kompromiss

Im Sommer 2019 präsentierten der Arbeitgeberverband, der Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse der Öffentlichkeit ihren Vorschlag. Nicht bereit zum Kompromiss war einzig der Gewerbeverband, der lieber sein eigenes Modell vorstellte.
Eins vorweg: Dieser Kompromiss ist ein Verhandlungs- und kein Wunschergebnis. Doch die Vorteile überwiegen bei weitem. So bringt die Reform den Arbeitnehmenden neben einer schlechten mindestens vier gute Nachrichten:

  • Die schlechte Nachricht zuerst: Es muss mehr gespart werden. Weil die Finanzmärkte weniger Rendite liefern, muss der Umwandlungssatz gesenkt werden. Das heisst, die meisten Versicherten zahlen für gleich viel Rente mehr ein.
  1. gute Nachricht: Die Renten werden dank der Reform gesichert und bleiben stabil.
  2. gute Nachricht: Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen und Teilzeitangestellte erhalten mehr Geld. So kann endlich auch die katastrophale Rentensituation der Frauen verbessert werden!
  3. gute Nachricht: Hohe Einkommen bezahlen deutlich mehr. Die Reform beinhaltet einen Rentenzuschlag, finanziert über je 0,25 Prozent des Jahreseinkommens für die Arbeitnehmenden und die Arbeitgeber. Das belastet hohe Einkommen deutlich mehr als tiefe und mittlere. Ein entscheidendes Argument für die Reform!
  4. gute Nachricht: Für ältere Arbeitnehmende sinkt die Last. Mit der Reform sollen die Pensionskassenbeiträge für ältere Mitarbeitende gegenüber den jüngeren weniger stark steigen. Das verbessert nicht zuletzt die Chancen älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt.
Parlament muss Verantwortung wahrnehmen 

Das Parlament wird nun über die Reform diskutieren und entscheiden, ob der Kompromiss umgesetzt wird oder ob noch Anpassungen erfolgen sollen. Aus unserer Sicht ist der Vorschlag aber ausgewogen – weitere Anpassungen würden dieses Gleichgewicht zerstören. Das Parlament muss nun seine Verantwortung wahrnehmen: Es kann die Blockade in der Altersvorsorge dank unserem Kompromiss endlich lösen.

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