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Härtefallfonds und Kurzarbeit: Massnahmen sind gut, reichen aber nicht aus

Travail.Suisse und Syna begrüssen die heutigen Entscheide des Bundesrates zum Erhalt der Kaufkraft und zur Verhinderung von Konkursen von Unternehmen. Die Kantone sind gefordert, die Beträge schnell auszuzahlen. Die Aufstockung des Härtefallfonds auf eine Milliarde Franken ist allerdings das Minimum und wird wohl nicht ausreichen. Die Kurzarbeit ist entscheidend für die Vermeidung von Entlassungen, weshalb die Ausweitung auf die befristet Angestellten und die Lernenden sowie die Vereinfachungen richtig sind.

Der Bundesrat schlägt eine dringliche Änderung des Covid-19-Gesetzes vor.. Mit diesen können die Folgen der zweiten Welle antizipiert und dringend nötige Unterstützungsmassnahmen ins Gesetz aufgenommen werden. Aus Sicht der Arbeitnehmenden ist die Ausweitung insbesondere für die befristet Angestellten und die Lernenden wichtig. Lernende sollen jedoch nur im Notfall in Kurzarbeit gehen müssen, ihre Ausbildung darf nicht leiden. Syna und Travail.Suisse bedauern, dass sich der Bundesrat standhaft weigert, über die Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung für die tiefsten Einkommen zu sprechen. Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse: «Für die meisten Fussballprofis wird der maximal versicherbare ALV-Lohn garantiert, Arbeitnehmende müssen dagegen auf 20% ihres Lohns verzichten und geraten in Existenznöte.» Gerade weil die Dauer der Kurzarbeit auf 18 Monate verlängert wurde, bedarf es einer höheren Entschädigung.

Syna und Travail.Suisse fordern weiterhin, eine Pflicht zu Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten für alle Unternehmen und die Erhöhung der Kontrollen ins Covid-19-Gesetz aufzunehmen. Diese Massnahmen tragen zur Prävention am Arbeitsplatz und zur Eindämmung der Pandemie bei. Gemäss aktuellem Gesetz müssen nur Unternehmen und Betriebe, die öffentlich zugänglich sind, über ein Schutzkonzept verfügen.

Den Härtefallfonds und dessen Äufnung mit einer Milliarde Franken begrüssen Syna und Travail.Suisse. Allerdings wird die Summe kaum reichen, um die betroffenen Betriebe vor dem Konkurs zu retten. Auch die Hotel- und Gastrobranche benötigt Unterstützung. Die Umsetzung muss möglichst einfach sein. Die Kantone sind gehalten, die Unterstützung ab 1. Dezember 2020 zu gewähren. «Sowohl der Bund als auch die Kantone sind gefordert, möglichst viele Unternehmen vor dem Konkurs zu retten und damit Arbeitsplätze zu erhalten», fordert Wüthrich. Parallel soll das Covid-19-Kreditprogramm deshalb wieder gestartet werden.


Weitere Auskünfte
Arno Kerst, Präsident

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