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Kahlschlag beim Arbeitnehmerschutz

Die Vernehmlassung zur Revision des Arbeitsgesetzes macht deutlich: Es ist ein massiver Abbau des Arbeitnehmerschutzes geplant – ohne Arbeitszeiterfassung, mit höheren wöchentlichen Arbeitszeiten und kürzeren Ruhezeiten. Dagegen wehren wir uns!

Die beiden parlamentarischen Initiativen der bürgerlichen Ständeräte Karin Keller-Sutter (FDP) und Konrad Graber (CVP) unter dem Deckmantel der Flexibilisierung sind ein grossangelegter Angriff auf den Arbeitnehmerschutz:
Sie wollen für bestimmte Arbeitnehmerkategorien die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten aufheben, mit einem Jahresarbeitszeitmodell die wöchentliche Höchstarbeitszeit ausdehnen, die Ruhezeit verkürzen und das Verbot der Sonntagsarbeit abschaffen.

Grossteil der Arbeitnehmenden betroffen 

Es handelt sich nicht einfach um eine weitere Ausnahmenbestimmung im Arbeitsgesetz, sondern um einen grossflächigen Abbau des Arbeitnehmerschutzes. Dies beweist der sehr schwammige Geltungsbereich: Von den neuen Regelungen betroffen sein sollen Vorgesetzte und Fachpersonen mit «wesentlichen Entscheidbefugnissen» und «grosser Autonomie bei der Arbeit». Die Begriffe wurden bewusst so schwammig gewählt, um möglichst viele Angestellte den neuen Regelungen unterstellen zu können. Potenziell sind so bis zu 40% der Arbeitnehmenden betroffen.

 Auf dem Weg zur 80-Stunden-Woche

Die geplante Revision zielt in erster Linie auf eine Erhöhung der wöchentlichen Höchstarbeitszeiten. Mit einem Jahresarbeitszeitmodell würden die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten von 45 beziehungsweise 50 Stunden nicht mehr gelten.
Ebenfalls geplant sind eine Verlängerung des zulässigen täglichen Beschäftigungszeitraums und eine Verkürzung der täglichen Ruhezeit. So könnte die zu leistenden Arbeitszeit pro Woche massiv ausgedehnt werden.
Mit Arbeitszeiten von bis zu 13,5 Stunden täglich und ohne ein Verbot der Sonntagsarbeit wären im Extremfall Arbeitswochen mit bis zu 80 Stunden legal! 

Unfaires Vorgehen 

Geradezu unverschämt ist die Forderung nach einem Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung!
Vor nicht einmal 3 Jahren hat ein sozialpartnerschaftlicher Kompromiss einen Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung möglich gemacht hat – nämlich dann, wenn es in einem GAV geregelt ist und für Arbeitnehmende mit Einkommen über 120 000 Franken pro Jahr.
Eine Evaluation dieser angepassten Regelung wird erst Mitte 2019 vorliegen. Trotzdem soll jetzt mit der Arbeitsgesetzrevision die Arbeitszeiterfassung auf breiter Front abgeschafft werden. So wird die Sozialpartnerschaft mit Füssen getreten! 

 Gesundheitsrisiken und Gratisarbeit

Längere Wochenarbeitszeiten erhöhen die gesundheitlichen Risiken für die Arbeitnehmenden – und zwar in unvernünftiger Weise:
Bereits heute klagen 40% der Arbeitnehmenden oft über Stress bei der Arbeit. Und der Krankenversicherer CSS hat über die letzten 5 Jahre eine Zunahme der psychischen Erkrankungen um 35% festgestellt.

Mit ausufernden Arbeitszeiten wird es auch immer schwieriger, die Arbeitszeiten zu planen – den Beruf mit anderen Lebensbereichen wie Familienpflichten, Freizeit, (Weiter-)Bildung oder Miliztätigkeiten zu vereinbaren. Zudem führt der Verzicht auf die Erfassung der Arbeitszeiten zu einer Ausdehnung der Gratisarbeit: 191 Millionen geleistete Überstunden, die das Bundesamt für Statistik in der Arbeitsvolumenstatistik für 2017 ausweist, würden sich ganz einfach in Luft auflösen! 

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