In COVID-19-Spitalabteilungen sind die Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten ausser Kraft gesetzt. Eine breite Koalition aus Verbänden der Arbeitnehmenden verlangt nun vom Bundesrat, auf seinen Entscheid zurückzukommen. Und macht einen Gegenvorschlag.
Eine Gruppe, die in der gegenwärtigen Coronakrise noch unentbehrlicher ist als sonst, sind die vielen Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Zeit, auch ihnen zu danken.
Die Coronakrise schlägt bereits auf den Arbeitsmarkt durch, wie die aktuellen Zahlen des SECO zeigen: Ende März sind es 17 802 Arbeitslose mehr als im Vormonat, trotz massiv ausgebauter Kurzarbeit. Syna und Travail.Suisse rufen die Arbeitgeber auf, auf vorschnelle Entlassungen zu verzichten, um die Krise nicht unnötig zu verschärfen.
Der Bundesrat schweigt zum Handlungsbedarf bei der Kinderbetreuung und bei den besonders gefährdeten Arbeitnehmenden. Syna und Travail.Suisse sind enttäuscht und erwarten endlich Schritte zum Schutz von Familien und verletzlichen Arbeitnehmenden.
Die Sozialpartner der grafischen Industrie – viscom, syndicom und Syna – begrüssen die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Corona-Krise. Es werden jedoch weitere Massnahmen folgen müssen, denn diese Aufgabe kann leider nicht von heute auf morgen gelöst werden. Wir als Sozialpartner bleiben hier am Ball.
Die Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise sind weitgehend und wichtig. Sie übersehen aber ein wesentliches Problem: Wenn Kinder nicht in die Schule oder die Kindertagesstätte gehen können, brauchen erwerbstätige Familien neben einer Lohngarantie in erster Linie mehr Zeit. Travail.Suisse fordert deshalb kürzere Arbeitspensen und Erwerbsersatz für Familien, die gemeinsam mehr als 100% erwerbstätig sind.
Der Bundesrat hat die Covid-19-Verordnung heute erneut angepasst. Er berücksichtigt die spezifische Situation im Kanton Tessin und vermeidet einen unnötigen Konflikt. Leider hat er die temporären Verschlechterungen des Arbeitsgesetzes für Angestellte in den Spitälern nicht rückgängig gemacht. Travail.Suisse fordert die Kantone nachdrücklich dazu auf, mehr Personal für die Kontrolle des Gesundheitsschutzes in den Betrieben einzusetzen.
Kleine Ladenfläche, sehr viele Kundenkontakte, wenig Schutz fürs Personal. Dies ist aktuell Realität in vielen Tankstellenshops. Immer wieder trifft Syna auf ungenügende Sicherheitsvorkehrungen in den Shops. Arbeitgeber und Kundschaft sind gefordert.
Die Gewerkschaft Syna bedauert, dass der Bundesrat weiterhin an seinem Beschluss festhält, Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für das Spitalpersonal auszusetzen. Die momentanen Herausforderungen im Gesundheitswesen müssen gemeistert werden, aber nicht auf Kosten der Gesundheit der Angestellten. Dies gilt auch in der Verkaufsbranche.