Syna und Travail.Suisse unterstützen den Bundesrat in seinen einschneidenden Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Wichtig sind aber auch parallele Massnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze. Das Massnahmenpaket ist ein wichtiges Signal für die Arbeitnehmenden. Es wird aber weitere Massnahmen brauchen, damit das Versprechen vom Kümmern um die Arbeitnehmenden keine Floskel bleibt.
Massnahmen zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit müssen bedingungslos eingehalten werden. Die Arbeitgeber stehen in der Pflicht. Wie sieht es in deinem Betrieb aus? Was kannst du tun, wenn du nicht genug geschützt bist? Wir haben laufend aktualisierte Informationen dazu.
Im Einsatz für unsere Kampagne «Wahre Königinnen» war ich in verschiedenen Regionen im Detailhandel unterwegs. Dabei habe ich viele Verkäuferinnen kennengelernt und so einiges über ihre Arbeitsbedingungen erfahren.
Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden muss in allen Branchen bedingungslos umgesetzt werden. Die Gewerkschaft Syna fordert: Betriebe, die dies nicht garantieren können, müssen geschlossen bleiben. Parallel braucht es aber auch mehr Mittel für Kurzarbeitsentschädigungen, und zwar sofort!
Alle Gastronomiebetriebe sind bis mindestens 19. April geschlossen. Arbeitest du im Gastgewerbe? Du hast Anrecht auf deinen Lohn! Das musst du tun.