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Der Bundesrat verlängert den Stillstand von Betreibungen nicht. Er stellt aber gezielte Massnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Unternehmenskonkursen in Aussicht. Für Syna und Travail.Suisse ist zentral, dass der Verlust von Arbeitsplätzen durch die Coronakrise minimiert werden kann. Dazu gehört die Verhinderung von unnötigen Konkursen ebenso wie der Verzicht auf vorschnelle Entlassungen.

Der Bundesrat weitet die Kurzarbeit auf die Arbeitnehmenden auf Abruf aus und skizziert ein Ausstiegsszenario. Syna und Travail.Suisse begrüssen die Entscheide und erinnern, dass ein Ausstieg nur funktioniert, wenn sich alle an die Schutzmassnahmen halten. Die präsentierten Szenarien machen klar, dass die wirtschaftlichen Verwerfungen gravierend ausfallen werden. Der Bundesrat muss die Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden minimieren und die Wirtschaft in die Pflicht nehmen.
Die Sozialpartner der grafischen Industrie – viscom, syndicom und Syna – begrüssen die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Corona-Krise. Es werden jedoch weitere Massnahmen folgen müssen, denn diese Aufgabe kann leider nicht von heute auf morgen gelöst werden. Wir als Sozialpartner bleiben hier am Ball.
Die Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise sind weitgehend und wichtig. Sie übersehen aber ein wesentliches Problem: Wenn Kinder nicht in die Schule oder die Kindertagesstätte gehen können, brauchen erwerbstätige Familien neben einer Lohngarantie in erster Linie mehr Zeit. Travail.Suisse fordert deshalb kürzere Arbeitspensen und Erwerbsersatz für Familien, die gemeinsam mehr als 100% erwerbstätig sind.
Der Bundesrat hat die Covid-19-Verordnung heute erneut angepasst. Er berücksichtigt die spezifische Situation im Kanton Tessin und vermeidet einen unnötigen Konflikt. Leider hat er die temporären Verschlechterungen des Arbeitsgesetzes für Angestellte in den Spitälern nicht rückgängig gemacht. Travail.Suisse fordert die Kantone nachdrücklich dazu auf, mehr Personal für die Kontrolle des Gesundheitsschutzes in den Betrieben einzusetzen.
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