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Mit neuen, digitalen Arbeitsformen wie Home-Office vermischen sich private und geschäftliche Daten zusehends. Dabei stellt sich die Frage, wie weit Arbeitgeber die persönlichen Daten ihrer Mitarbeitenden verwenden dürfen. Und: Wie viel Kontrolle am Arbeitsplatz ist zulässig? Wir fragen die Datenschutzexpertin Ursula Uttinger.

Travail.Suisse und Syna begrüssen die heute vom Bundesrat vorgestellten schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die weitgehenden Einschränkungen im Privatleben sollten allerdings mit Massnahmen in der Arbeitswelt austariert werden. Alle Firmen müssen zu einem Schutzkonzept verpflichtet werden. Zudem braucht es eine intensivere Kontrolle dieser Konzepte und sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung.

Die Corona-Spezialbefragung des «Barometer Gute Arbeit»zeigt: Für viele haben Arbeitsbelastung und Betreuungspflichten während des Lockdown zugenommen – ohne oder nur teilweise mit Entgegenkommen ihrer Arbeitgeber. Ausserdem zeigt sich, dass die Präventionsmassnahmen von den meisten solidarisch mitgetragen werden. Allerdings begab sich im Lockdown ein beträchtlicher Teil der Covid-19-Erkrankten nicht in Quarantäne oder Selbstisolation.
Der Bundesrat hat heute einige Entscheide zum weiteren Vorgehen in der Coronakrise und der Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen gefällt. Travail.Suisse und Syna begrüssen insbesondere die Bestätigung der Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung und die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs als wichtigen Pfeiler des Service public.
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