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Der Bundesrat hat entschieden und die Allgemeinverbindlichkeit ab 2019 erteilt. Zudem sind dem Vertrag nun auch diejenigen unterstellt, die über keinen oder einen branchenfremden Berufsabschluss verfügen. Somit werden alle Angestellten in den Bäckereien und Confiserien unter den gleichen sicheren Arbeitsbedingungen arbeiten können.

Die Vernehmlassung zur Revision des Arbeitsgesetzes macht deutlich: Es ist ein massiver Abbau des Arbeitnehmerschutzes geplant – ohne Arbeitszeiterfassung, mit höheren wöchentlichen Arbeitszeiten und kürzeren Ruhezeiten. Dagegen wehren wir uns!

Viele von uns profitieren von einem 13. Monatslohn – wissen aber nicht, dass dieser gar nicht obligatorisch ist. Und ginge es nur nach Gesetz, hätten wohl manche nur vier Wochen Ferien pro Jahr. Auch Branchen-Mindestlöhne gäbe es keine.

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