Syna und Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, sind erfreut, dass die Schweizer Stimmbevölkerung heute die BVG-Reform abgelehnt hat. Die Ablehnung der Vorlage zeigt deutlich, dass die Bevölkerung keine Verschlechterungen bei den Renten akzeptiert und eine nachhaltige und soziale Lösung fordert.
Heute hat das BSV die korrigierten Finanzierungsszenarien für die AHV veröffentlicht. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst, dass die Projektionen zu den Ausgaben der AHV damit wieder auf einer soliden Basis stehen. Die neuen Zahlen zeigen, dass lediglich 0,6 zusätzliche Lohnprozente ausreichen würden, um die AHV bis 2030 zu finanzieren, inklusive der 13. AHV-Rente. Travail.Suisse erwartet nun, dass das Parlament diese Finanzierungslösung genauer prüft.
Der Nationalrat hat heute eine Motion der SGK-N angenommen, die mehr Transparenz bei den Verwaltungskosten in der zweiten Säule verlangt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist erfreut, dass sich das Parlament für mehr Kostentransparenz ausgesprochen hat. Stimmt nun auch der Ständerat der Motion zu, werden wichtige Grundlagen geschaffen, um zu hohe Verwaltungskosten zu erkennen und diese wirksam zu bekämpfen.
Wer gewinnt und wer verliert eigentlich bei der BVG-Reform vom 22. September?
Die BVG-Kommission hat heute entschieden, den BVG-Mindestzinssatz auf 1,25% zu belassen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, bedauert, dass der Mindestzins nicht angehoben wird. Dies wäre für die Versicherten wichtig gewesen.
Zu Beginn der beruflichen Laufbahn sind viele Arbeitnehmende schlecht über die zweite Säule informiert. Aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse oder aus Angst vor einer zu schweren oder zu komplizierten Verwaltung interessieren sich viele Migrantinnen und Migranten nicht für die Sozialabzüge, die auf ihrer Lohnabrechnung stehen. Die Beiträge zur zweiten Säule sind jedoch ein zeitlich versetztes Lohneinkommen: Was du heute einzahlst, erhältst du im Alter.
Geflüchtete, die sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten, haben das Recht zu arbeiten. Doch es gestaltet sich für sie schwierig, eine Anstellung zu finden.
Die Fakten sind klar: Diskriminierung aufgrund der Herkunft und der Hautfarbe ist in der Schweiz immer noch allgegenwärtig, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt.