Das BVG bildet einen wichtigen Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Doch die Diskussionen um seine Weiterentwicklung sind in vollem Gange – etwa zur Frage, wie gut das System Teilzeitbeschäftigte abdeckt, ob die Altersbeitragsstaffelung noch zeitgemäss ist oder wie gerecht der Umwandlungssatz gestaltet wird. Diese und weitere Fragen zur Gegenwart und Zukunft der zweiten Säule beantwortet Johann Tscherrig, Mitglied der Geschäftsleitung der Gewerkschaft Syna, im Interview.
Vor 40 Jahren wurde das BVG eingeführt – ein Meilenstein für die Altersvorsorge. Was einst erkämpft wurde, steht heute vor neuen Herausforderungen.
Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) schlägt mit ihren Entscheiden zur Revision der Witwenrenten und der Abschaffung der Alterskinderrenten einen deutlichen Leistungsabbau zu Lasten der Schwächsten vor. Dieses Vorgehen wird in erster Linie Familien treffen: Frauen, die Kinderbetreuung übernommen haben und ältere Eltern mit ihren Kindern – und generell Personen, die ihren Ehepartner oder ihre Ehepartnerin verloren haben. Travail.Suisse, der Dachverband von Syna, lehnt dieses Vorgehen entschieden ab.
Die SGK-N hat sich mit sehr knapper Mehrheit für eine befristete Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ausgesprochen – und will damit auf eine langfristige Finanzierung der 13. AHV-Rente verzichten. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von Syna, fordert den Nationalrat auf, einer der beiden Kommissionsminderheiten zu folgen und die 13. AHV-Rente nachhaltig zu finanzieren.
Die BVG-Kommission hat gestern entschieden, den BVG-Mindestzinssatz auf 1,25% zu belassen. Syna und Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, bedauern, dass der Mindestzins nicht angehoben wird und hofft, dass der Bundesrat bei seiner Entscheidung im Herbst eine Erhöhung dennoch in Betracht zieht. Dies wäre für die Arbeitnehmenden wichtig.
Der Bundesrat hat heute die aktualisierten AHV-Finanzperspektiven veröffentlicht. Sie zeigen deutlich, dass die AHV auf soliden Beinen steht und sie den demografischen Entwicklungen gewachsen ist. Es bedarf somit lediglich noch einer Zusatzfinanzierung für die 13. AHV-Rente. Für Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von Syna, ist klar, dass Verschlechterungen für die Versicherten, wie eine Erhöhung des Rentenalters, somit definitiv vom Tisch sind.
Bereits 40 Jahre ist es her, seit die Einführung des Drei-Säulen-Systems Realität wurde – vielleicht hast du es damals mitverfolgt oder sogar aktiv mitgestaltet. Als der obligatorische Teil der 2. Säule 1985 eingeführt wurde, standst du vielleicht am Anfang deines Berufslebens oder warst schon mitten in der Karriere.
Nach über 30 Jahren Einsatz für die Interessen der Rentner/-innen stellt die Schweizerische Rentnervereinigung (SRV) ihre Aktivitäten ein.
Kapitalbezug oder Rente: eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
