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Fünf Jahre revidierter Gleichstellungsartikel – doch noch immer kein gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Anfang Juli versammelten sich auf dem Berner Bahnhofsvorplatz Vertreterinnen und Vertreter von über 50 Gruppen – vor einem symbolischen Geburtstagskuchen, der Tränen weint.

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Der heute vom Bundesrat verabschiedete Bericht zeigt einmal mehr die lohnmässige Benachteiligung im Zusammenhang mit Mutterschaft. Fakt ist: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist nach wie vor nicht erreicht. Mehrere Faktoren, wie der Zivilstand, der Familienstatus oder ein Teilzeitpensum stehen zwar objektiv mit den Lohnunterschieden in Zusammenhang, rechtfertigen sie jedoch keineswegs. Es ist vielmehr der bestehende strukturelle Rahmen, der Lohnunterschiede begünstigt – darunter die ungleiche Verteilung der Arbeit für die Betreuung von Familienangehörigen oder Dritten. Eine gleichberechtigte Familienzeit kann diesen Rahmen verändern.

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Zu viel ist zu viel. Nach wie vor sind sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz Alltag. Für Syna ist klar: Nun müssen Taten folgen! Zum 8. März, dem Internationalen Tag der Frauenrechte, starten wir eine nationale Kampagne, um das Schweigen zu brechen, die Opfer zu begleiten und konkrete Massnahmen von Arbeitgebenden und Behörden zu fordern.

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Trotz einer heute veröffentlichten, sehr schlechten Zwischenbilanz zum Gleichstellungsgesetz schlägt der Bundesrat keine Massnahmen vor, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die Unternehmen zu verbessern. Der Evaluationsbericht zeigt, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung nicht nachkommen.

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Im Namen von 52 Organisationen hat heute eine breite Koalition, der auch Syna - die Gewerkschaft angehört, unter der Federführung von Travail.Suisse in einem offenen Brief an den Bundesrat griffige Massnahmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung gefordert. Dafür muss das Gleichstellungsgesetz zeitnah revidiert werden. Vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Lohnanalysepflicht für grössere Unternehmen hat sich am Befund nichts geändert: Die Lohndiskriminierung ist und bleibt ein ungelöstes Problem.

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