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Bis zum 30. Juni 2023 müssen Unternehmen ab 100 Beschäftigten ihre Löhne auf eine Diskriminierung zwischen Frauen und Männern analysiert und die Resultate ihren Angestellten kommuniziert haben. Unternehmen, welche dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, können ab heute über ein Whistleblowing-Tool anonym gemeldet werden. Travail.Suisse und seine Verbände lancieren zu diesem Zweck heute die «Schwarze Liste gegen Lohndiskriminierung» auf RESPECT8-3.CH und leisten so einen Beitrag zur Durchsetzung der Lohnanalysen. Lohnanalysen sind aber nur der erste notwendige, aber nicht ausreichende Schritt zur Erreichung der Lohngleichheit. Travail.Suisse fordert effektive Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung, auf politischer Ebene und im Rahmen der Sozialpartnerschaft.

Ich bin seit 1998 Syna-Mitglied und war bereits 1974 Mitglied bei einer der Vorgängerorganisationen von Syna. Ich habe immer in der Pflege gearbeitet, 50 Prozent Teilzeit, als meine Kinder klein waren, und während 30 Jahren zu 80 Prozent. Seit September 2020 bin ich pensioniert und engagiere mich weiterhin sehr stark bei Syna, sowohl auf jurassischer als auch auf schweizerischer Ebene. 

Am 14. Juni demonstrieren wir, damit die Härte der Arbeit feminisierter Berufe anerkennt wird. Denn die neue Arbeiterklasse ist vornehmlich weiblich und arbeitet in der Dienstleistung. Ihre Arbeitsbedingungen sind oft prekär: Der Lohn ist tief, die Arbeitszeiten sind lang und der Druck steigt zunehmend. Dies kann sich nur ändern, wenn die Arbeitnehmerinnen aufstehen und sich für ihre Rechte einsetzen.

Der Nationalrat hat heute die Motion Gysin abgelehnt, die einen Kündigungsschutz für junge Väter forderte. Hingegen sagte er Ja zur Motion Hess, die Sanktionen bei Verstössen gegen die Lohngleichheit im Gleichstellungsgesetz verankern will. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, und Initiant des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs, bedauert die Ablehnung des Kündigungsschutzes sehr. Gleichzeitig zeigt er sich erfreut, dass die Notwendigkeit einer Revision des lückenhaften Gleichstellungsgesetzes endlich anerkannt wird.

Suely Ludovica Alves arbeitet seit ihrer Ankunft in der Schweiz 1999 als Reinigungskraft. Bei ihrer Arbeit hat die 60-jährige brasilianisch-portugiesische Doppelbürgerin leider nicht nur gute Erfahrungen gemacht. 

Die Lohndiskriminierung von Frauen hat erneut zugenommen, dies zeigen die neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik. Im Jahr 2020 sind 47.8% der gemessenen Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen auf Diskriminierung zurückzuführen. Frauen verdienen damit jährlich 8'604 Franken weniger, einzig weil sie Frauen sind. Travail.Suisse, Dachverband von Syna, zeigt sich über diese Entwicklung konsterniert und fordert alle Unternehmen auf, sich umgehend auf der Plattform respect8-3.ch zu registrieren und ein Zeichen gegen Lohndiskriminierung zu setzen. Mittelfristig wird das Parlament dazu aufgefordert, die Arbeiten an einer neuen Revision des Gleichstellungsgesetzes aufzunehmen.

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