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 Die Schweizer Stimmbevölkerung hat heute der Erhöhung des Frauenrentenalters äusserst knapp zugestimmt. Damit sind Frauen und Männer beim Rentenalter nun gleichgestellt – ungeachtet der vielen bestehenden Ungleichheiten in beinahe allen anderen Bereichen. Anhaltende Lohn- und Rentenungleichheit, ein hohes Armutsrisiko für Frauen, eine finanzielle Geringschätzung von Care-Arbeit und eine rückständige Familienpolitik sind nur einige der Versäumnisse im Bereich der Gleichstellung und Vereinbarkeit. Travail.Suisse, Dachverband von Syna, fordert deshalb eine Gleichstellungsoffensive mit raschen Reformen in sieben Handlungsfeldern.

Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz soll reformiert werden. Dazu sieht der Bund zwei Mittel vor. Erstens eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4% und zweitens die Erhöhung des Frauenrentenalters um ein Jahr. Das klingt auf den ersten Blick nach nicht so viel. Aber beide Ansätze treffen schlussendlich die falschen. 

Der nicht erklärbare Teil der Lohnungleichheit, also die Lohndiskriminierung, liegt in der Schweiz bei rund 8 Prozent. Deshalb verlangt das Gleichstellungsgesetz von grösseren Unternehmen Lohnanalysen. Doch das Gesetz sieht weder Kontrollen noch Sanktionen vor. Zum morgigen 1. Juli, dem Beginn der dritten Phase des Gesetzes, legt Travail.Suisse den Fokus auf die gravierenden Lücken und Schwachstellen des Gesetzes. Gleichzeitig läutet er die letzte Phase vor Aufschaltung einer Schwarzen Liste der nicht-gesetzeskonformen Unternehmen am 1. Juli 2023 ein.

Syna ruft am heutigen Frauenstreiktag dazu auf, sich mit den Frauen im Land solidarisch zu zeigen und gemeinsam mit ihnen auf der Strasse ein Zeichen zu setzen gegen die ungerechte AHV-Vorlage. Denn die prekäre Situation vieler Frauen im Alter wird durch den missglückten Reformvorschlag nicht besser. Im Gegenteil: die Reform zementiert die Schlechterstellung der Frauen und sichert die Finanzierung der AHV nur kurzfristig.

Der Ständerat hat heute nur eine der Ungleichheiten im Bundesgesetz über den Erwerbsersatz beseitigt. Er hat beschlossen, dass die Betriebszulage für selbständig Erwerbende nicht mehr den Militärdienstleistenden vorbehalten bleibt, sondern auch im Falle von Mutterschaft zum Tragen kommt. Hingegen werden Frauen während der Mutterschaft auch weiterhin nicht dieselben Nebenleistungen erhalten wie Dienstleistende während des Militärdienstes. Syna und ihr Dachverband  Travail.Suisse bedauern letzteren Entscheid und sehen ihn als Ausdruck überholter, patriarchaler Rollenbilder. 

Die heute von der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF veröffentlichte Studie zur Situation der jungen Frauen in der Schweiz zeigt Handlungsbedarf. Der Diskurs über Individualisierung und Eigenverantwortung ist von den jungen Frauen (und Männern) so sehr verinnerlicht worden, dass sie ihre individuellen Entscheidungen als Ursache für alle Probleme im Bereich der Gleichstellung sehen – ein Trugschluss. Syna und ihr Dachverband Travail.Suisse fordert strukturelle Anpassungen, um endlich echte Gleichstellung zu ermöglichen. 

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