Unser Kongressdokument 2023 befasst sich mit verschiedenen Aspekten der Gleichstellung, sei es in Bezug auf echte Chancengleichheit der Geschlechter, Herkunft, Alter oder sexueller Orientierung.
Das Kantonsgericht Neuenburg hat entschieden: Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit reduziert, um Kinder zu erziehen, soll die vollen Erziehungsgutschriften erhalten. Syna begrüsst diesen Entscheid. Doch dieses Urteil allein reicht nicht aus, denn Frauen sind bei der Pensionierung weiterhin benachteiligt. Deshalb fordert Syna, dass der Neuenburger Entscheid auf nationaler Ebene ausgeweitet wird, und setzt sich für ein Nein zur Revision des BVG am 22. September ein, da diese nichts zur Gleichstellung der Renten beiträgt.
Diskriminierung gehört für viele Frauen noch immer zum Arbeitsalltag. Die Erfahrungen mit Diskriminierung sind vielfältig und reichen von geringerem Lohn für die gleiche Arbeit über sexuelle Belästigung bis hin zu physischer und psychischer Gewalt.
Der Gleichstellungsartikel (Art. 8 Bundesverfassung) verpflichtet seit 1981 den Gesetzgeber, für rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zu sorgen. Seit 1996 schützt das Gleichstellungsgesetz (GlG) Menschen vor geschlechtsbasierter Diskriminierung am Arbeitsplatz, angefangen bei der Stellenausschreibung bis hin zur Kündigung des Arbeitsvertrags.
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, präsentiert heute an einer Medienkonferenz eine umfassende Analyse und verschiedene Forderungen zum Wiedereinstieg. Drei Mitglieder des Nationalrats haben ihre Vorstösse zum Thema vorgestellt. Die detaillierte Studie zeigt, mit welchen Problemen sich die Betroffenen – mehrheitlich Frauen – konfrontiert sehen, wenn sie nach einer längeren familiär bedingten Pause wieder eine Erwerbsarbeit aufnehmen wollen. In Zeit des herrschenden Arbeits- und Fachkräftemangels ist es von entscheidender Bedeutung, dass auf Bundesebene Massnahmen als Teil einer echten nationalen Strategie zur Unterstützung des Wiedereinstiegs eingeführt werden. Dies die Forderung des Vizepräsidenten von Travail.Suisse, Nationalrat Giorgio Fonio, der Präsidentin von Syna, der ehemaligen Nationalrätin Yvonne Feri, sowie der Nationalrätinnen Sibel Arslan und Isabelle Chappuis.
Die BVG-Reform ist ein Bschiss an den Frauen. Als das Rentenalter für die Frauen erhöht wurde, hat man uns bessere Renten versprochen. Jetzt wird dieses Versprechen gebrochen: mit der BVG-Reform werden wir Frauen zur Kasse gebeten, denn wir müssen höhere Beiträge zahlen. Gleichzeitig drohen vielen Frauen massive Rentensenkungen von bis zu 3200 Franken. Das ist inakzeptabel! Was es braucht, ist eine echte Reform, welche die Sorgearbeit anerkennt und die Rentenlücke endlich schliesst. Deshalb sagen wir: «Nein zu diesem BVG-Bschiss!»
Unter dem Vorwand, die Situation der Frauen im Ruhestand verbessern zu wollen, serviert uns das Parlament eine Reform der zweiten Säule, über welche wir am 22. September abstimmen sollen.
Lassen wir uns nicht täuschen!
Warum ist die Geschlechtersegregation in der Schweiz immer noch so stark, obwohl es immer mehr politische und öffentliche Anreize gibt, die Jungs dazu ermutigen, typische Frauenberufe zu entdecken, und Mädchen, typische Männerberufe zu entdecken?
Syna ruft in der ganzen Schweiz zum Frauenstreik auf. Sei dabei, in deiner Region oder in Bern! Wir demonstrieren für Lohngleichheit, Gleichbehandlung und gleiche Rechte für alle. Wir stehen zusammen gegen die Angriffe auf Frauen und sexuelle Minderheiten am Arbeitsplatz, im Privatleben, in der Politik und in der Kultur ein. Ausserdem marschieren wir für die Gleichstellung im Rentenalter, denn die bestehende Lohnungleichheit wirkt sich auch auf die Renten aus. Also zieh dir am 14. Juni etwas Violettes an und mach mit!
