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Die jüngste Revision des Gleichstellungsgesetzes ist in vielerlei Hinsicht unbefriedigend. Eine parlamentarische Initiative der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates will dem Bund wenigstens die Mittel in die Hand geben, um ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist über die heutige Annahme des Anliegens durch den Nationalrat erfreut. Die Initiative forderte, dass die Resultate der von den Unternehmen durchgeführten Lohngleichheitsanalysen dem Bund zugänglich gemacht werden. Dank dieser Informationen wird die Evaluation der Revision erleichtert.

Stress, wenig Einfluss auf die Arbeitszeiten und mangelhafte Unterstützung bei der Weiterbildung bleiben auch im Coronajahr die grössten Baustellen bei den Arbeitsbedingungen. Eine grössere Sensibilität zeigt sich beim Gesundheitsschutz und generell der Krisenkommunikation. Als zweischneidiges Schwert wird das Homeoffice wahrgenommen. Klar ist hingegen: Frauen und Beschäftigte im Gesundheitswesen sind die Verliererinnen der Coronakrise. Das alles zeigt die 6. Ausgabe des «Barometer Gute Arbeit».

«Ein Erfolg mit Seltenheitswert» so Mandy Zeckra, Mitglieder der Syna-Geschäftsleitung, zum Vaterschaftsurlaub. Ihr Kommentar, wie sie den historischen Erfolg beurteilt und womit Syna die Gleichstellung im Arbeitsleben voranbringen will.

Frauen verdienen in der Schweiz jährlich durchschnittlich 7 700 Franken weniger als Männer für gleichwertige Arbeit. Auch das Gleichstellungsgesetz, das morgen in Kraft tritt, wird diese Lohndiskriminierung nicht beheben. Deshalb gibt es jetzt die Plattform respect8-3.ch: Nach einer Lohngleichheitsanalyse können sich Unternehmen auf einer weissen Liste registrieren und so als Vorreiter der Lohngleichheit positionieren. An der heutigen Medienkonferenz fand Mandy Zeckra klare Worte – und stellte drei Forderungen auf.

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