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Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-SR) hat weitere Elemente ihres Vorschlags für die Reform der AHV präsentiert. Die Kompensation für die Frauen, die vom höheren Rentenalter betroffen sind, wird gegenüber der Bundesratsvorlage gekürzt. Auch bei der Flexibilisierung des Rentenalters verschlechtert die Kommission den Bundesratsvorschlag. Für Syna und Travail.Suisse sind beide Beschlüsse inakzeptabel.

Der Bundesrat hat beschlossen, besonders von der Coronakrise betroffene Unternehmen und Personen zusätzlich zu unterstützen. Syna und Travail.Suisse begrüssen sowohl die Verdoppelung der Mittel für die Härtefälle als auch die Übernahme der Kosten in der Arbeitslosenversicherung durch den Bund. Sehr wichtig ist auch die Ausdehnung der Taggelder für arbeitslose Personen, um eine Aussteuerungswelle innert kürzester Zeit zu verhindern. 

 Die Gewerkschaften Syna und Unia sowie der Branchenverband Coiffure Suisse freuen sich, dass der Bundesrat den GAV für das Coiffeurgewerbe allgemeinverbindlich erklärt hat. Damit wird der Schutz der Arbeitsbedingungen in der Branche lückenlos fortgesetzt. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und sieht ab 2022 eine Erhöhung der Mindestlöhne für Mitarbeitende ab dem 5. Berufsjahr vor.

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