Der Vorstand unseres Dachverbands Travail.Suisse hat an seiner heutigen Sitzung seine Parolen gefasst. Er sagt Nein zur E-ID, Nein zur Volksinitiative zum Verbot der Gesichtsverhüllung und beschliesst Stimmfreigabe zum Handelsabkommen mit Indonesien.
Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-SR) hat weitere Elemente ihres Vorschlags für die Reform der AHV präsentiert. Die Kompensation für die Frauen, die vom höheren Rentenalter betroffen sind, wird gegenüber der Bundesratsvorlage gekürzt. Auch bei der Flexibilisierung des Rentenalters verschlechtert die Kommission den Bundesratsvorschlag. Für Syna und Travail.Suisse sind beide Beschlüsse inakzeptabel.
Der Bundesrat hat beschlossen, besonders von der Coronakrise betroffene Unternehmen und Personen zusätzlich zu unterstützen. Syna und Travail.Suisse begrüssen sowohl die Verdoppelung der Mittel für die Härtefälle als auch die Übernahme der Kosten in der Arbeitslosenversicherung durch den Bund. Sehr wichtig ist auch die Ausdehnung der Taggelder für arbeitslose Personen, um eine Aussteuerungswelle innert kürzester Zeit zu verhindern.
Die Coronakrise bringt Arbeitnehmende mit Niedriglöhnen in existenzielle Probleme. Deshalb braucht es jetzt einen besseren Schutz der tiefsten Einkommen in der Kurzarbeit und eine längere Absicherung durch die Arbeitslosenversicherung. Diese Forderungen hat Travail.Suisse an einem runden Tisch mit Bundespräsident Guy Parmelin an den Bundesrat gerichtet.
Und wieder bleiben alle Restaurants geschlossen. Umso wichtiger ist es, jetzt an die Zukunft nach der Krise zu denken. Syna hilft mit: die Weiterbildung im Gastgewerbe wird noch stärker subventioniert.
Syna und Travail.Suisse unterstützen die verschärften Massnahmen des Bundesrats zum Schutz von Arbeitnehmenden und Bevölkerung sowie zur Entlastung des Gesundheitswesens. Wir fordern aber auch eine umfassende Unterstützung der betroffenen Branchen zum Schutz der Arbeitsplätze und der Einkommen der Arbeitnehmenden sowie einen effektiveren Gesundheitsschutz.
Am 27. September 2020 hat die Stimmbevölkerung mit einem wuchtigen Ja einem gesetzlichen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen zugestimmt. Alle Männer, die ab dem 1. Januar 2021 Väter werden, haben das Recht auf mindestens 10 Tage Vaterschaftsurlaub.
Das Coronavirus brachte den Arbeitnehmenden Unsicherheit, Stress und Angst um den Arbeitsplatz, Lohnerhöhungen blieben grösstenteils aus. Arno Kerst, Präsident von Syna, zeigt in seiner Analyse die Ergebnisse des Lohnherbstes auf und hält fest, wo Arbeitgeber und Politik nun besonders gefordert sind.
Die Gewerkschaften Syna und Unia sowie der Branchenverband Coiffure Suisse freuen sich, dass der Bundesrat den GAV für das Coiffeurgewerbe allgemeinverbindlich erklärt hat. Damit wird der Schutz der Arbeitsbedingungen in der Branche lückenlos fortgesetzt. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und sieht ab 2022 eine Erhöhung der Mindestlöhne für Mitarbeitende ab dem 5. Berufsjahr vor.