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Corona-EO und Härtefallregelung: Das reicht noch nicht!

Der Bundesrat verlängert den Corona-Erwerbsersatz für Selbständige und setzt die Härtefallregelung zur Unterstützung von besonders betroffenen Unternehmen beschleunigt um. Travail.Suisse und Syna begrüssen diese wichtigen Schritte. Sie reichen aber kaum, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern.

Die explodierenden Infektionszahlen machen rasche und rigide Massnahmen notwendig, um das Gesundheitswesen vor einer Überlastung und das Gesundheitspersonal vor dem Kollaps zu schützen. Nur so kann die Gesundheitsversorgung erhalten werden. Auf kantonaler Ebene werden dafür immer mehr (Teil-)Lockdowns verhängt. Das bedroht sowohl Arbeitsplätze wie auch Einkommen. Travail.Suisse fordert den Bundesrat auf, Optionen zu prüfen, um wie im Frühling mit weiteren Massnahmen und finanziellen Mitteln Einkommen und Arbeitsplätze der Arbeitnehmenden zu sichern.

Immerhin hat der Bundesrat heute den Erwerbsersatz (Corona-EO) für Selbständige und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung rückwirkend verlängert. Gleichzeitig soll die Härtefallregelung nicht erst wie geplant auf den 1. Februar 2021, sondern bereits auf den 1. Dezember 2020 in Kraft gesetzt werden. Damit können Kantone grundsätzlich gesunde Unternehmen, die besonders von der Coronakrise betroffen sind, unterstützen und so die Arbeitsplätze der Arbeitnehmenden erhalten. «Das sind zwar sehr wichtige Schritte. Sie reichen aber nicht aus, wenn durch behördliche Massnahmen, ganzen Branchen faktisch ihre Wirtschaftlichkeit verunmöglicht wird», sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. So ist etwa das Gastgewerbe durch kantonale (Teil-)Lockdowns oder Gesundheitsmassnahmen stark eingeschränkt. Es braucht hier dringend weitergehende Unterstützung für die Betriebe, um die Arbeitsplätze zu erhalten und eine Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen zur Sicherung der Kaufkraft.


Weitere Auskünfte
Arno Kerst, Präsident

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