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Gesundheit der Angestellten überlebenswichtig für Spitäler!

Ohne davor die Sozialpartner zu konsultieren, hat der Bundesrat die gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten in den Spitälern für die Dauer der Coronavirus-Pandemie ausgesetzt. Diese Entscheidung könnte schwerwiegende Folgen haben: Überlastetes Personal bringt das ganze Gesundheitswesen in Gefahr. Oberste Priorität von Syna bleibt der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden.

Angesichts der aktuell dramatischen Situation ist es legitim, dass die Institutionen pragmatisch handeln – und dass sich die Angestellten mit all ihrer Kraft für ihren Job engagieren. Das macht sie aber nicht zu Maschinen: Es ist unerlässlich, Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Spitalpersonals langfristig zu erhalten. Das geht nur mit ausreichenden Ruhezeiten, wenn nicht das Funktionieren des gesamten Gesundheitssystems gefährdet werden soll.

Gesundheitsschutz an 1. Stelle! 

Die Spitäler werden an die Grenzen ihrer Kapazität stossen, die Arbeitnehmenden in der Gesundheit haben aber ihre Überlastungsgrenze oft bereits erreicht oder sogar überschritten. Oberste Priorität sollte für den Bundesrat deshalb nicht die Flexibilisierung der Arbeitszeit, sondern der Gesundheitsschutz sein. Dies erfordert vor allem eine entsprechende Schutzausrüstung in ausreichender Menge – was noch nicht überall der Fall ist.

Personal aufstocken 

Die 2. Priorität der Regierung sollte es sein, das den Spitälern zur Verfügung stehende Personal aufzustocken. Denn der Bundesrat räumt ja selbst ein, dass «die Personalbestände begrenzt sind». In dieser Situation ist es nicht tragbar, dass es noch Gesundheitseinrichtungen gibt, die unterbeschäftigt sind und sogar Kurzarbeit anmelden müssen.

Bestehendes Arbeitsgesetz bereits flexibel genug 

Zudem erlaubt das Arbeitsgesetz bereits jetzt Arbeitswochen mit bis zu 60 Stunden. Dass diese Grenze jetzt noch gesprengt werden soll, ist für Syna nicht akzeptabel. Es ist klar, dass die Spitäler in der gegenwärtigen gesundheitlichen Notsituation ausreichende Flexibilität benötigen. Dies kann mit vorübergehenden Lösungen erreicht sein – die sich aber im Rahmen des Arbeitsgesetzes bewegen müssen. Eine gewisse Verlässlichkeit bezüglich Arbeitszeiten muss das Personal haben – auch für die Zeit nach der Krise.

Syna fordert, dass der Bundesrat all diese Entscheidungen in Absprache mit dem Personal und den Sozialpartnern trifft. Nur dann werden sie von den Arbeitnehmenden auch mitgetragen.

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