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Syna-Positionspapier: Corona-Impfung

Durch die Pandemie sind viele Arbeitnehmende in grosser wirtschaftlicher Not. Sie müssen wegen Kurzarbeit Lohneinbussen hinnehmen oder verlieren sogar ihren Job. Andere leiden unter hoher Arbeitslast und zunehmendem Druck am Arbeitsplatz. Eine rasche Rückkehr zur Normalität ist ein erster Schritt zur Verbesserung dieser Situation. Doch dazu braucht es unsere Solidarität – auch beim Impfen.

Seit Ende 2020 können Personen in der Schweiz gegen Covid-19 geimpft werden. Gemäss heutigem Stand der Wissenschaft senkt eine Impfung das Risiko eines Krankheitsausbruchs je nach Impfstoff auf nahezu Null. Die Impfung ist folglich ein wirksames und geeignetes Mittel, sich selber und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Damit sinken die Ansteckungszahlen nachhaltig und ermöglichen weitgehende Öffnungsschritte bis hin zu einer raschen Rückkehr zur Normalität bzw. Verhindern das erneute Aufkeimen von Infektionswellen. So können wir aktiv zum schnellstmöglichen Ende der Pandemie und damit auch zur Linderung der wirtschaftlichen Not vieler Arbeitnehmenden beitragen.

 Position von Syna:

 1. Bedeutung der Impfung
  •  Die Impfung gegen Covid-19 ist für alle Arbeitnehmenden, bei denen keine gesundheitlichen Faktoren dagegensprechen, zumutbar und ein wirksamer Schutz ihrer Gesundheit.
  • Mit einer Impfung tragen Arbeitnehmende aktiv zur Beendigung der Pandemiesituation bei und helfen so mit, die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung, die viele Arbeitnehmende in wirtschaftliche Not gebracht haben, schnellstmöglich weiter aufzuheben. Die Impfung ist folglich ein Akt der Solidarität mit anderen Arbeitnehmenden.
  • Syna empfiehlt deshalb nachdrücklich allen Arbeitnehmenden, dass sie sich impfen lassen.
2. Impfung und Arbeitsverhältnis
  • Arbeitgebende sind verpflichtet, ihren Mitarbeitenden eine Impfung zu ermöglichen, auch während der Arbeitszeit. Ist es nicht möglich, den Impftermin in die Freizeit oder Randstunden zu legen, gilt die Impfung als zu bezahlende Absenz. Die Impfung ist auch im Interesse der Arbeitgebenden. Deswegen wird ihnen für jeden Fall empfohlen, die Arbeitszeit für die Impfung nicht nachholen zu lassen und keinen Lohnabzug vorzunehmen.
  • Die Impfung muss aber in jedem Fall freiwillig bleiben. Arbeitgebende haben grundsätzlich kein Recht, von ihren Arbeitnehmenden im Rahmen des Arbeitsverhältnisses eine Impfung zu verlangen. Massnahmen, wie Bonus- oder Malus-Systeme, die direkten oder indirekten Zwang zur Impfung bewirken, müssen ausgeschlossen sein. Falls sich Arbeitnehmende nicht impfen lassen wollen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht können, ist die Anwendung sämtlicher geeigneter Schutzmassnahmen von Seiten der Arbeitgebenden für die Arbeitnehmenden zumutbar.
  • In konkreten Einzel- und Ausnahmefällen – insbesondere wenn die Gesundheit von besonders vulnerablen Dritten zu schützen ist und ein enger Kontakt der Arbeitnehmenden mit diesen Dritten nicht vermieden werden kann – kann eine Impfung Voraussetzung für eine Arbeitstätigkeit sein.
  • Die Impfung darf von den Arbeitgebenden nicht als Mittel zur Geschäftsförderung missbraucht werden. Der Schutz der Gesundheit der Kunden führt über deren eigene Impfung oder die Einhaltung von anderen Massnahmen und nicht über die Impfung der Arbeitnehmenden. Wer als Konsument z.B. Einkaufen geht oder ein Restaurant besucht, macht dies auf freiwilliger Basis. Es liegt in diesen Fällen in der eigenen Verantwortung der Konsumenten, sich zu schützen, sei dies mittels Impfung oder anderen Massnahmen.
 3. Datenschutz, Covid-Zertifikat und Arbeitsplatz
  • Die Information, ob jemand geimpft ist oder nicht, unterliegt dem Datenschutz. Soweit die Impfung nicht Voraussetzung für die Arbeitstätigkeit ist, was nur in Ausnahmefällen zutrifft, dürfen Arbeitgebende von ihren Arbeitnehmenden die Bekanntgabe ihres Impfstatus nicht verlangen.
  • Dasselbe gilt in Bezug auf das Covid-Zertifikat, mit dem neben dem Impfstatus auch ein negatives Testergebnis oder eine Genesung festgehalten wird. Das Covid-Zertifikat darf nicht ohne Weiteres auf die Arbeitswelt übergreifen, da dies ansonsten zu einschneidenden Diskriminierungen führt. So etwa, dass Arbeitgebende nur noch mittels Zertifikat Covid-negative Arbeitnehmende am Arbeitsplatz zulassen könnten.

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