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Unternehmen zu Schutzkonzepten verpflichten – Branchen mit Einschränkungen unterstützen

Travail.Suisse und Syna unterstützen weitere nationale Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Die Massnahmen dürfen die wirtschaftliche Tätigkeit jedoch nicht zu stark einschränken, um möglichst wenige Arbeitsplätze zu gefährden.

Wo es nicht ohne Einschränkungen geht, müssen Bund und Kantone die Einkommen sichern. Aber auch die Unternehmen müssen ihren Beitrag leisten: Travail.Suisse und Syna fordern den Bundesrat auf, alle Unternehmen zu verpflichten, ein Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Und auch die Arbeitnehmenden müssen ihren Beitrag leisten. Das setzt aber voraus, dass die Lohnfortzahlung für jene Personen, die in Quarantäne müssen, gewährleistet ist.

Nach wochenlangen Diskussionen über Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 mussten Bund und Kantone auf die stark ansteigenden Infektionszahlen reagieren und diese wieder verschärfen. Die bis jetzt getroffenen Entscheide reichen aber offenbar nicht aus, um die Ausbreitung des Virus massgeblich einzudämmen. Der starke Anstieg der Ansteckungen der letzten Tage erfordert weitere Massnahmen des Bundes. Ein Kollaps der Spitäler muss verhindert werden, um allen die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.

Die erste Welle im Frühling hat rund 50 000 Arbeitslose gefordert. Es müssen deshalb jetzt Massnahmen ergriffen werden, die möglichst wenige Arbeitsplätze gefährden. Wo die wirtschaftliche Tätigkeit eingeschränkt wird, müssen Bund und Kantone Unterstützung bieten. Kurzarbeit vor Entlassungen soll weiterhin die Maxime bleiben. Travail.Suisse und Syna fordern, dass die während der ersten Welle ergriffenen Massnahmen zur Einkommenssicherung mit ausgeweiteter Kurzarbeit und Corona-EO erneut aktiviert werden. Lässt das Covid-19-Gesetz dies nicht zu – wie bei den Temporärbeschäftigten - muss der Bundesrat die Massnahmen dem Parlament wieder beantragen. Der vom Parlament beschlossene Härtefallfonds muss so schnell wie möglich eingerichtet werden.

Im Bereich der Arbeitswelt wird viel getan. Trotzdem stecken sich auch bei der Arbeit Menschen mit dem Corona-Virus an. Die Arbeitgeber müssen deshalb noch mehr für den Schutz der Arbeitnehmenden tun. Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich: «Wir fordern, dass alle Unternehmen ab vier Angestellten ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen müssen. Die Kantone müssen zudem die Einhaltung dieser Schutzkonzepte konsequenter kontrollieren.»

An die Arbeitnehmenden geht der Appell, die BAG-Empfehlungen zu befolgen – auch nach der Arbeit. Und wer in Quarantäne muss, soll diese auch unbedingt einhalten. Allerdings müssen die Betroffenen in diesem Fall darauf zählen können, dass sie ihren Lohn weiterhin erhalten. Die Lohnfortzahlung ist heute nur gewährleistet, wenn sie von der Kantonsärztin oder dem Kantonsarzt verordnet wird. Angesichts der Überlastung der Kantonsärztinnen und -ärzte braucht es deshalb jetzt dringend eine andere Lösung.


Weitere Auskünfte
Arno Kerst, Präsident

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