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Die Sozialpartner der grafischen Industrie – viscom, syndicom und Syna – begrüssen die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Corona-Krise. Es werden jedoch weitere Massnahmen folgen müssen, denn diese Aufgabe kann leider nicht von heute auf morgen gelöst werden. Wir als Sozialpartner bleiben hier am Ball.

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Die Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise sind weitgehend und wichtig. Sie übersehen aber ein wesentliches Problem: Wenn Kinder nicht in die Schule oder die Kindertagesstätte gehen können, brauchen erwerbstätige Familien neben einer Lohngarantie in erster Linie mehr Zeit. Travail.Suisse fordert deshalb kürzere Arbeitspensen und Erwerbsersatz für Familien, die gemeinsam mehr als 100% erwerbstätig sind.

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Der Bundesrat hat die Covid-19-Verordnung heute erneut angepasst. Er berücksichtigt die spezifische Situation im Kanton Tessin und vermeidet einen unnötigen Konflikt. Leider hat er die temporären Verschlechterungen des Arbeitsgesetzes für Angestellte in den Spitälern nicht rückgängig gemacht. Travail.Suisse fordert die Kantone nachdrücklich dazu auf, mehr Personal für die Kontrolle des Gesundheitsschutzes in den Betrieben einzusetzen.

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Die Gewerkschaft Syna bedauert, dass der Bundesrat weiterhin an seinem Beschluss festhält, Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für das Spitalpersonal auszusetzen. Die momentanen Herausforderungen im Gesundheitswesen müssen gemeistert werden, aber nicht auf Kosten der Gesundheit der Angestellten. Dies gilt auch in der Verkaufsbranche.

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Travail.Suisse unterstützt den Bundesrat im Bestreben, grösstmögliche Teile der Schweizer Wirtschaft am Laufen zu halten. Mit der erneuten Erleichterung der Kurzarbeit sind Unternehmen aufgefordert, dieses Instrument zu nutzen und auf Entlassungen zu verzichten. Zu unklar bleibt der Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt – hier besteht Präzisierungsbedarf.

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Syna und Travail.Suisse unterstützen den Bundesrat in seinen einschneidenden Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Wichtig sind aber auch parallele Massnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze. Das Massnahmenpaket ist ein wichtiges Signal für die Arbeitnehmenden. Es wird aber weitere Massnahmen brauchen, damit das Versprechen vom Kümmern um die Arbeitnehmenden keine Floskel bleibt.

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Massnahmen zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit müssen bedingungslos eingehalten werden. Die Arbeitgeber stehen in der Pflicht. Wie sieht es in deinem Betrieb aus? Was kannst du tun, wenn du nicht genug geschützt bist? Wir haben laufend aktualisierte Informationen dazu.

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