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Per 1. Januar 2021 ist der GAV zwischen der Firma Apodro und Syna in Kraft getreten. Damit erhalten 150 Mitarbeitende sozialpartnerschaftlich abgesicherte Arbeitsbedingungen – als erste überhaupt in der Deutschschweiz! 

Die zweite Coronawelle hat die Institutionen der Langzeitpflege (Alters- und Pflegeheime sowie Spitex) besonders hart getroffen. Die Mitarbeitenden müssen seit Monaten fast Übermenschliches leisten, um die Bewohnenden und die Klientinnen und Klienten bestmöglich zu pflegen und zu betreuen. Diese Arbeit ist physisch und psychisch sehr belastend. Damit das Personal diesen Marathon übersteht, muss es besonders geschützt und entlastet werden.

Gemeinsam mit weiteren Arbeitgeber- und Arbeitnehmendenverbänden empfiehlt Syna allen Mitarbeitenden im Gesundheitswesen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. 

 Die Gewerkschaften Syna und Unia sowie der Branchenverband Coiffure Suisse freuen sich, dass der Bundesrat den GAV für das Coiffeurgewerbe allgemeinverbindlich erklärt hat. Damit wird der Schutz der Arbeitsbedingungen in der Branche lückenlos fortgesetzt. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und sieht ab 2022 eine Erhöhung der Mindestlöhne für Mitarbeitende ab dem 5. Berufsjahr vor.

Nach intensiven und fairen Verhandlungen haben Implenia sowie die Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter einen verantwortungsvollen Sozialplan unterzeichnet. Er enthält eine Übergangslösung zur Frühpensionierung, Regelungen zu einer möglichen Weiterbeschäftigung innerhalb Implenia, zur Unterstützung bei Härtefällen, in Bezug auf Abfindungen und verlängerte Kündigungsfristen. Der Sozialplan zeigt exemplarisch, wie in sozialpartnerschaftlicher Zusammenarbeit bei Umstrukturierungen fortschrittliche Lösungen gefunden werden können.

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