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In Bezug auf Sozialversicherungen ist die Schweiz eine Nachzüglerin. Erst 1948 wurde die AHV eingeführt und damit 59 Jahre später als die Alters- und Invalidenrente in Deutschland. Warum es so lange gedauert und wie sich die AHV entwickelt hat: ein Rückblick.

Am 3. März stehen mit der Renteninitative und der Initiative für eine 13. AHV-Rente gleich zwei Abstimmungen zur Altersvorsorge an. Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik bei Travail.Suisse, nimmt zu beiden Vorlagen Stellung 

Seit dem 20. Jahrhundert haben im Zuge der Globalisierung die wirtschaftlichen Verflechtungen der Schweiz mit anderen Staaten deutlich zugenommen. Zwar gewinnen interkontinentale Beziehungen immer mehr an Bedeutung, doch sind noch immer unsere europäischen Nachbarländer die wichtigsten Handelspartner. Diese Internationalisierung hat auch Auswirkungen auf die Gewerkschaftsarbeit. 

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die erste Säule und das zentrale Element der sozialen Sicherheit in der Schweiz. sie ist die staatliche Rentenversicherung, mit dem Ziel, den Versicherten im Alter, bei Invalidität und im Todesfall finanzielle Sicherheit zu bieten. 

Aus dem Projekt eines «institutionellen Abkommens» mit der Europäischen Union ist mittlerweile ein Liberalisierungsprogramm geworden. Die mit den Sondierungen beauftragte Bundesverwaltung hat in den Gesprächen mit der EU einem Abbau des Lohnschutzes und des Service- Public zugestimmt. Eine untragbare Entwicklung.

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