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Trotz Annahme der Pflegeinitiative verlassen mehr als 300 Pflegende pro Monat den Beruf. Das heizt die Versorgungskrise im Gesundheitswesen weiter an und eine gute Pflege kann auf Dauer nicht mehr sichergestellt werden. SBK, Syna, Unia und VPOD fordern die Umsetzung von fünf Sofortmassnahmen, um die Berufsausstiege zu stoppen. Am 26. November, ein Jahr nach Annahme der Pflegeinitiative, setzen die Pflegenden deshalb erneut gemeinsam ein Zeichen auf dem Bundesplatz. 

Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz soll reformiert werden. Dazu sieht der Bund zwei Mittel vor. Erstens eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4% und zweitens die Erhöhung des Frauenrentenalters um ein Jahr. Das klingt auf den ersten Blick nach nicht so viel. Aber beide Ansätze treffen schlussendlich die falschen. 

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) wird vor der Abstimmung über die AHV 21 keinen Reformvorschlag für die berufliche Vorsorge vorlegen. Eine Reform der zweiten Säule wird damit immer unwahrscheinlicher. Vor allem für die Frauen ist dies eine schlechte Nachricht. Sie können in absehbarer Zeit nicht mit besseren Renten in der beruflichen Vorsorge rechnen – entgegen des Versprechens, dass die schlechte Rentensituation der Frauen nicht über die AHV- sondern über die BVG-Reform gelöst werde. Umso dringender wird damit ein Nein zu AHV 21.

Die Lebenshaltungskosten stiegen, die Teuerung in allen Gebieten des Lebens ist nicht aufzuhalten. Jetzt müssen die Löhne rauf. Das fordern Syna und Travail.Suisse und luden vor kurzem zur Pressekonferenz. Johann Tscherrig, Zentralsekretär und interimistisches Mitglied der Syna-Geschäftsleitung, ordnet ein. 

Die Arbeitswelt verändert sich rasant – Berufe verschwinden, neue entstehen und Arbeitstechniken verändern sich. Dadurch wird Weiterbildung immer wichtiger. Dabei dürfen die Arbeitnehmenden aber nicht allein gelassen werden, vielmehr muss dies eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung sein. Aktuell sind die Hürden für die Arbeitnehmenden zu hoch und die Förderung durch Arbeitgebende und die öffentliche Hand zu klein – es braucht deshalb dringend eine Weiterbildungsoffensive. 

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat erste Auswertungen zum Bezug des Vaterschaftsurlaubs veröffentlicht. Im Jahr 2021 haben demnach 31% der neuen Väter keinen Vaterschaftsurlaub bezogen. Auch in anderen Bereichen besteht weiterhin Regelungsbedarf, etwa beim Kündigungsschutz für Väter oder den GAV-Regelungen zum Vaterschaftsurlaub.

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