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In der Schweiz arbeiten fast 2 Millionen Arbeitnehmende oder 40 Prozent aller Erwerbstätigen in Teilzeit. Das geht aus einer heute veröffentlichten Publikation des Bundesamts für Statistik hervor. Teilzeitarbeit hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Sie ermöglicht es Arbeitnehmenden, Erwerbsarbeit und familiäre Betreuungsaufgaben oder eine Ausbildung zu vereinbaren. Gleichzeitig zeigen sich auch problematische Seiten der Teilzeitarbeit, beispielsweise überzogene Forderungen der Arbeitgebenden bezüglich der zeitlichen Flexibilität der Arbeitnehmenden. Für Travail.Suisse ist klar, dass Teilzeitarbeit einem wichtigen Bedürfnis der Arbeitnehmenden entspricht. Gleichzeitig ist es notwendig, die Bedingungen für Teilzeitarbeit zu modernisieren und zu verbessern.

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Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) schlägt mit ihren Entscheiden zur Revision der Witwenrenten und der Abschaffung der Alterskinderrenten einen deutlichen Leistungsabbau zu Lasten der Schwächsten vor. Dieses Vorgehen wird in erster Linie Familien treffen: Frauen, die Kinderbetreuung übernommen haben und ältere Eltern mit ihren Kindern – und generell Personen, die ihren Ehepartner oder ihre Ehepartnerin verloren haben. Travail.Suisse, der Dachverband von Syna, lehnt dieses Vorgehen entschieden ab.

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Die SGK-N hat sich mit sehr knapper Mehrheit für eine befristete Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ausgesprochen – und will damit auf eine langfristige Finanzierung der 13. AHV-Rente verzichten. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von Syna, fordert den Nationalrat auf, einer der beiden Kommissionsminderheiten zu folgen und die 13. AHV-Rente nachhaltig zu finanzieren.

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Der heute vom Bundesrat verabschiedete Bericht zeigt einmal mehr die lohnmässige Benachteiligung im Zusammenhang mit Mutterschaft. Fakt ist: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist nach wie vor nicht erreicht. Mehrere Faktoren, wie der Zivilstand, der Familienstatus oder ein Teilzeitpensum stehen zwar objektiv mit den Lohnunterschieden in Zusammenhang, rechtfertigen sie jedoch keineswegs. Es ist vielmehr der bestehende strukturelle Rahmen, der Lohnunterschiede begünstigt – darunter die ungleiche Verteilung der Arbeit für die Betreuung von Familienangehörigen oder Dritten. Eine gleichberechtigte Familienzeit kann diesen Rahmen verändern.

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Die BVG-Kommission hat gestern entschieden, den BVG-Mindestzinssatz auf 1,25% zu belassen. Syna und Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, bedauern, dass der Mindestzins nicht angehoben wird und hofft, dass der Bundesrat bei seiner Entscheidung im Herbst eine Erhöhung dennoch in Betracht zieht. Dies wäre für die Arbeitnehmenden wichtig.

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Letzten Herbst erreichten die Stahlarbeiter/-innen von Stahl Gerlafingen und Swiss Steel mit grossem Engagement, dass die Eidgenossenschaft ihren Unternehmen unter die Arme greift, um die strategischen Recyclingwerke und die Arbeitsplätze zu erhalten. Die Luzerner Kantonsregierung macht jetzt einen Rückzieher. Das ist verantwortungslos und muss vom Kantonsparlament korrigiert werden.

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Der Bundesrat hat heute die aktualisierten AHV-Finanzperspektiven veröffentlicht. Sie zeigen deutlich, dass die AHV auf soliden Beinen steht und sie den demografischen Entwicklungen gewachsen ist. Es bedarf somit lediglich noch einer Zusatzfinanzierung für die 13. AHV-Rente. Für Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von Syna, ist klar, dass Verschlechterungen für die Versicherten, wie eine Erhöhung des Rentenalters, somit definitiv vom Tisch sind.

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