Der Chemiekonzern BASF macht anderen Unternehmen vor, wies richtig geht: Er erhöht den bisherigen Vaterschaftsurlaub für seine Mitarbeiter auf 4 Wochen bei vollem Lohn.
Seit Anfang Jahr stehen 15 000 Schreinerinnen und Schreiner ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) da. Die Schuld daran trägt der Schreinermeisterverband: Mit seinem klaren Wortbruch hat er die Misere verursacht.
Per 1. Januar 2021 ist der GAV zwischen der Firma Apodro und Syna in Kraft getreten. Damit erhalten 150 Mitarbeitende sozialpartnerschaftlich abgesicherte Arbeitsbedingungen – als erste überhaupt in der Deutschschweiz!
Im Auftrag des Bundesrats haben die Sozialpartner eine Reform für die berufliche Vorsorge verhandelt, die für beide – Arbeitnehmende und Arbeitgebende – gangbar ist. Nun entscheidet das Parlament über den Kompromiss.
Der Vorstand unseres Dachverbands Travail.Suisse hat an seiner heutigen Sitzung seine Parolen gefasst. Er sagt Nein zur E-ID, Nein zur Volksinitiative zum Verbot der Gesichtsverhüllung und beschliesst Stimmfreigabe zum Handelsabkommen mit Indonesien.
Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-SR) hat weitere Elemente ihres Vorschlags für die Reform der AHV präsentiert. Die Kompensation für die Frauen, die vom höheren Rentenalter betroffen sind, wird gegenüber der Bundesratsvorlage gekürzt. Auch bei der Flexibilisierung des Rentenalters verschlechtert die Kommission den Bundesratsvorschlag. Für Syna und Travail.Suisse sind beide Beschlüsse inakzeptabel.
Der Bundesrat hat beschlossen, besonders von der Coronakrise betroffene Unternehmen und Personen zusätzlich zu unterstützen. Syna und Travail.Suisse begrüssen sowohl die Verdoppelung der Mittel für die Härtefälle als auch die Übernahme der Kosten in der Arbeitslosenversicherung durch den Bund. Sehr wichtig ist auch die Ausdehnung der Taggelder für arbeitslose Personen, um eine Aussteuerungswelle innert kürzester Zeit zu verhindern.
Die Coronakrise bringt Arbeitnehmende mit Niedriglöhnen in existenzielle Probleme. Deshalb braucht es jetzt einen besseren Schutz der tiefsten Einkommen in der Kurzarbeit und eine längere Absicherung durch die Arbeitslosenversicherung. Diese Forderungen hat Travail.Suisse an einem runden Tisch mit Bundespräsident Guy Parmelin an den Bundesrat gerichtet.
Und wieder bleiben alle Restaurants geschlossen. Umso wichtiger ist es, jetzt an die Zukunft nach der Krise zu denken. Syna hilft mit: die Weiterbildung im Gastgewerbe wird noch stärker subventioniert.
Syna und Travail.Suisse unterstützen die verschärften Massnahmen des Bundesrats zum Schutz von Arbeitnehmenden und Bevölkerung sowie zur Entlastung des Gesundheitswesens. Wir fordern aber auch eine umfassende Unterstützung der betroffenen Branchen zum Schutz der Arbeitsplätze und der Einkommen der Arbeitnehmenden sowie einen effektiveren Gesundheitsschutz.
Weitere Schliessung des Gastgewerbes und ausbleibende Zahlungen: Die anhaltende Corona-Krise trifft die Gastgewerbe- und Tourismusbranche unverändert massiv. Eine Entspannung ist nicht in Sicht.
Die zweite Coronawelle hat die Institutionen der Langzeitpflege (Alters- und Pflegeheime sowie Spitex) besonders hart getroffen. Die Mitarbeitenden müssen seit Monaten fast Übermenschliches leisten, um die Bewohnenden und die Klientinnen und Klienten bestmöglich zu pflegen und zu betreuen. Diese Arbeit ist physisch und psychisch sehr belastend. Damit das Personal diesen Marathon übersteht, muss es besonders geschützt und entlastet werden.
Gemeinsam mit weiteren Arbeitgeber- und Arbeitnehmendenverbänden empfiehlt Syna allen Mitarbeitenden im Gesundheitswesen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.
Per Januar dürfen sich viele werdende Väter auf den neuen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub freuen. Einige dürfen sich sogar über noch mehr Papizeit freuen. Dann nämlich, wenn ihr Gesamtarbeitsvertrag bereits einen solchen vorsieht.
Am 27. September 2020 hat die Stimmbevölkerung mit einem wuchtigen Ja einem gesetzlichen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen zugestimmt. Alle Männer, die ab dem 1. Januar 2021 Väter werden, haben das Recht auf mindestens 10 Tage Vaterschaftsurlaub.
