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Kurz vor der Sommerpause hat die zuständige Kommission des Nationalrats ihre Beratung zur Reform der beruflichen Vorsorge aufgenommen. Die Vorlage des Bundesrates, die dabei auf dem Tisch liegt, basiert auf dem Sozialpartnerkompromiss, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam erarbeitet haben. Die Kompromisspartner begrüssen die Bereitschaft der Kommission, dem Vorschlag in weiten Teilen zu folgen. Einzelne vorgeschlagene Änderungen gefährden die Mehrheitsfähigkeit hingegen unnötig.

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