Unverständlich, verantwortungslos und gefährlich: Obwohl die Preise, Mieten und Krankenkassenprämien ansteigen, die Umsätze auf einem Rekordhoch sind und auf dem Bau akuter Fachkräftemangel herrscht, beharrt der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) auf eine Nullrunde für die Bauarbeiter und bricht die Lohnverhandlungen ab. Ein Ausbleiben jegliches Teuerungsausgleichs ist katastrophal für die Bauarbeiter, die Branche und die gesamte Wirtschaft. Die Delegierten des Baumeisterverbands müssen diese Respektlosigkeit der Verbandsspitze nun korrigieren und dafür sorgen, dass die Baumeister zurück an den Verhandlungstisch kommen.
Die Basisbildung Progresso für Mitarbeitende ohne Berufsabschluss im Gastgewerbe wird im kommenden Jahr um ein Angebot erweitert: der Lehrgang „Progresso Allrounder" richtet sich an Mitarbeitende, welche in einem Betrieb in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden sollen, und vermittelt kombinierte Grundkenntnisse in den Fachbereichen Küche, Service und Hauswirtschaft.
Das gab es noch nie: 1200 Elektriker/-innen und Gebäudetechniker/-innen aus der ganzen Schweiz sind heute in Zürich auf die Strasse gegangen, um ihren Arbeitgebern eine starke Botschaft zu senden: Mehr Lohn, weniger Druck und Frühpensionierung jetzt! Nur bessere Arbeitsbedingungen können das Problem des Arbeitskräftemangels lösen und die Energiewende sicherstellen. Die Arbeitgeber müssen jetzt handeln!
Der Schweizer Wirtschaft geht es überraschend gut. Die Arbeitslosigkeit ist tief und in vielen Berufen besteht ein ausgeprägter Fachkräftemangel. Trotzdem spüren die Arbeitnehmenden davon im Portemonnaie wenig. Im Gegenteil, die steigenden Lebenshalt...
Seit dem Frühling 2023 wird in den beiden Branchen Gebäudetechnik und Elektro jeweils ein neuer Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt
Auf den ersten Mai 2023 wurden im Plattenlegegewerbe die Löhne um 1,5 Prozent erhöht und es gelten neue GAV-Mindestlöhne.
Die Mitarbeitenden in der MEM-Branche profitieren seit dem 1. Juli 2023 weiter von einem Gesamtarbeitsvertrag. Das neue Vertragswerk ist bis am 30. Juni 2028 gültig und bietet den Mitarbeitenden somit auch in den kommenden Jahren Schutz und übergesetzliche Regelungen.
