Der Bundesrat verlängert den Corona-Erwerbsersatz für Selbständige und setzt die Härtefallregelung zur Unterstützung von besonders betroffenen Unternehmen beschleunigt um. Travail.Suisse und Syna begrüssen diese wichtigen Schritte. Sie reichen aber kaum, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern.
Mit neuen, digitalen Arbeitsformen wie Home-Office vermischen sich private und geschäftliche Daten zusehends. Dabei stellt sich die Frage, wie weit Arbeitgeber die persönlichen Daten ihrer Mitarbeitenden verwenden dürfen. Und: Wie viel Kontrolle am Arbeitsplatz ist zulässig? Wir fragen die Datenschutzexpertin Ursula Uttinger.
Travail.Suisse und Syna begrüssen die heute vom Bundesrat vorgestellten schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die weitgehenden Einschränkungen im Privatleben sollten allerdings mit Massnahmen in der Arbeitswelt austariert werden. Alle Firmen müssen zu einem Schutzkonzept verpflichtet werden. Zudem braucht es eine intensivere Kontrolle dieser Konzepte und sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung.
Travail.Suisse und Syna unterstützen weitere nationale Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Die Massnahmen dürfen die wirtschaftliche Tätigkeit jedoch nicht zu stark einschränken, um möglichst wenige Arbeitsplätze zu gefährden.
statt unsere Löhne und Arbeitsbedingungen zu schützen, bringt die Begrenzungsinitiative vor allem Unsicherheit und weniger Schutz. Es braucht deshalb am 27. September ein klares NEIN an der Urne.
Erholung muss sein. Das Arbeitsgesetz verlangt deshalb den Unterbruch der Arbeit nach einer gewissen Zeit. Was du beim Pausieren wissen musst.