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Ohne davor die Sozialpartner zu konsultieren, hat der Bundesrat die gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten in den Spitälern für die Dauer der Coronavirus-Pandemie ausgesetzt. Diese Entscheidung könnte schwerwiegende Folgen haben: Überlastetes Personal bringt das ganze Gesundheitswesen in Gefahr. Oberste Priorität von Syna bleibt der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden.

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Syna und Travail.Suisse unterstützen den Bundesrat in seinen einschneidenden Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Wichtig sind aber auch parallele Massnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze. Das Massnahmenpaket ist ein wichtiges Signal für die Arbeitnehmenden. Es wird aber weitere Massnahmen brauchen, damit das Versprechen vom Kümmern um die Arbeitnehmenden keine Floskel bleibt.

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Massnahmen zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit müssen bedingungslos eingehalten werden. Die Arbeitgeber stehen in der Pflicht. Wie sieht es in deinem Betrieb aus? Was kannst du tun, wenn du nicht genug geschützt bist? Wir haben laufend aktualisierte Informationen dazu.

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Mario kam 2002 in die Schweiz. Nach verschiedenen Anstellungen auf dem Bau und im Transportwesen arbeitet er jetzt in einem Steinmetzbetrieb. In den letzten 15 Jahren hat er enge Beziehungen zu Syna aufgebaut – und arbeitet heute aktiv in der Gewerkschaft mit.

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Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden muss in allen Branchen bedingungslos umgesetzt werden. Die Gewerkschaft Syna fordert: Betriebe, die dies nicht garantieren können, müssen geschlossen bleiben. Parallel braucht es aber auch mehr Mittel für Kurzarbeitsentschädigungen, und zwar sofort!

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