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Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat erste Auswertungen zum Bezug des Vaterschaftsurlaubs veröffentlicht. Im Jahr 2021 haben demnach 31% der neuen Väter keinen Vaterschaftsurlaub bezogen. Auch in anderen Bereichen besteht weiterhin Regelungsbedarf, etwa beim Kündigungsschutz für Väter oder den GAV-Regelungen zum Vaterschaftsurlaub.

Der Vorstand von Syna hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 16. Juli die Geschäftsleitung neu bestellt, nachdem die ehemaligen Mitglieder vergangene Woche von ihren Funktionen freigestellt worden waren. Die neuen Mitglieder übernehmen ihre Leitungsfunktionen ab sofort und gewährleisten damit einen reibungslosen Übergang und die Sicherstellung des operativen Geschäfts.

Am 19. Mai 2022 tagte die Generalversammlung (GV) des Apothekerverbandes des Kantons Zürich (AVKZ). Zur grossen Überraschung erhöhten die Mitglieder die vom Vorstand vorgeschlagene Mindestlohnempfehlung für Pharma-Assistenten/-innen auf 13x4500 Franken. Die Gewerkschaft Syna begrüsst den Entscheid der GV, kritisiert aber den Empfehlungscharakter und wünscht sich eine verbindliche Regelung.

Die Arbeitswelt verändert sich rasant, das macht Weiterbildung immer wichtiger. Aktuell sind die Hürden für die Arbeitnehmenden zu hoch und die Förderbemühungen von Arbeitgebern und öffentlicher Hand zu klein: Die Arbeitnehmenden werden allein gelassen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert deshalb eine Weiterbildungsoffensive – die Förderung der Weiterbildung muss zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung werden.

Der nicht erklärbare Teil der Lohnungleichheit, also die Lohndiskriminierung, liegt in der Schweiz bei rund 8 Prozent. Deshalb verlangt das Gleichstellungsgesetz von grösseren Unternehmen Lohnanalysen. Doch das Gesetz sieht weder Kontrollen noch Sanktionen vor. Zum morgigen 1. Juli, dem Beginn der dritten Phase des Gesetzes, legt Travail.Suisse den Fokus auf die gravierenden Lücken und Schwachstellen des Gesetzes. Gleichzeitig läutet er die letzte Phase vor Aufschaltung einer Schwarzen Liste der nicht-gesetzeskonformen Unternehmen am 1. Juli 2023 ein.

Spätestens in der Coronapandemie wurde klar: Niemand weiss eigentlich genau, wie es dem Gesundheitspersonal geht. Zumindest nicht offiziell. Damit nun endlich auch offizielle, statistisch verwertbare Daten zum Gesundheitspersonal erhoben werden, wurde vom Bündnis Gesundheitspersonal ein Monitoring angeregt. Es hat gute Chancen, vom Bund und den Kantonen umgesetzt zu werden.

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