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Ein Jahr lang stand der 20. Geburtstag von Syna im Zentrum. Neben den vielen aktuellen gewerkschaftlichen Herausforderungen blieb aber kaum Zeit zum Feiern. Am Kongress nahmen wir sie uns dennoch. Drei engagierte Mitglieder haben am 19. Oktober in Lausanne in ihrer jeweiligen Muttersprache einen Blick auf «ihre» Syna und auf die gemeinsame Arbeit geworfen.

Der Bundesrat hat entschieden und die Allgemeinverbindlichkeit ab 2019 erteilt. Zudem sind dem Vertrag nun auch diejenigen unterstellt, die über keinen oder einen branchenfremden Berufsabschluss verfügen. Somit werden alle Angestellten in den Bäckereien und Confiserien unter den gleichen sicheren Arbeitsbedingungen arbeiten können.

Die Vernehmlassung zur Revision des Arbeitsgesetzes macht deutlich: Es ist ein massiver Abbau des Arbeitnehmerschutzes geplant – ohne Arbeitszeiterfassung, mit höheren wöchentlichen Arbeitszeiten und kürzeren Ruhezeiten. Dagegen wehren wir uns!

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