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Der Bundesrat hat beschlossen, besonders von der Coronakrise betroffene Unternehmen und Personen zusätzlich zu unterstützen. Syna und Travail.Suisse begrüssen sowohl die Verdoppelung der Mittel für die Härtefälle als auch die Übernahme der Kosten in der Arbeitslosenversicherung durch den Bund. Sehr wichtig ist auch die Ausdehnung der Taggelder für arbeitslose Personen, um eine Aussteuerungswelle innert kürzester Zeit zu verhindern. 

Die zweite Coronawelle hat die Institutionen der Langzeitpflege (Alters- und Pflegeheime sowie Spitex) besonders hart getroffen. Die Mitarbeitenden müssen seit Monaten fast Übermenschliches leisten, um die Bewohnenden und die Klientinnen und Klienten bestmöglich zu pflegen und zu betreuen. Diese Arbeit ist physisch und psychisch sehr belastend. Damit das Personal diesen Marathon übersteht, muss es besonders geschützt und entlastet werden.

Gemeinsam mit weiteren Arbeitgeber- und Arbeitnehmendenverbänden empfiehlt Syna allen Mitarbeitenden im Gesundheitswesen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. 

 Die Gewerkschaften Syna und Unia sowie der Branchenverband Coiffure Suisse freuen sich, dass der Bundesrat den GAV für das Coiffeurgewerbe allgemeinverbindlich erklärt hat. Damit wird der Schutz der Arbeitsbedingungen in der Branche lückenlos fortgesetzt. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und sieht ab 2022 eine Erhöhung der Mindestlöhne für Mitarbeitende ab dem 5. Berufsjahr vor.

Der Bundesrat hat heute einen Teil-Lockdown beschlossen. Angesichts der aktuellen Situation wären allerdings stärkere, nationale Massnahmen nötig. Je klarer die Massnahmen, desto deutlicher würden die Zahlen sinken. Travail.Suisse,  Dachverband von Syna, hat sich im Vorfeld der Bundesratssitzung für weitere wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen eingesetzt. Der Bundesrat ist bereit, solche zu prüfen. Das Ziel muss zwingend sein, Konkurse zu vermeiden und Arbeitsplätze zu erhalten.

Die jüngste Revision des Gleichstellungsgesetzes ist in vielerlei Hinsicht unbefriedigend. Eine parlamentarische Initiative der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates will dem Bund wenigstens die Mittel in die Hand geben, um ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist über die heutige Annahme des Anliegens durch den Nationalrat erfreut. Die Initiative forderte, dass die Resultate der von den Unternehmen durchgeführten Lohngleichheitsanalysen dem Bund zugänglich gemacht werden. Dank dieser Informationen wird die Evaluation der Revision erleichtert.

Nach intensiven und fairen Verhandlungen haben Implenia sowie die Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter einen verantwortungsvollen Sozialplan unterzeichnet. Er enthält eine Übergangslösung zur Frühpensionierung, Regelungen zu einer möglichen Weiterbeschäftigung innerhalb Implenia, zur Unterstützung bei Härtefällen, in Bezug auf Abfindungen und verlängerte Kündigungsfristen. Der Sozialplan zeigt exemplarisch, wie in sozialpartnerschaftlicher Zusammenarbeit bei Umstrukturierungen fortschrittliche Lösungen gefunden werden können.

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